Eine Hausratversicherung schließt im Normalfall den gesamten Hausrat mit ein; dazu zählt auch das Fahrrad bzw. das E-Bike/Pedelec.
Dabei gibt es sehr unterschiedliche Modelle, wie Versicherer Fahrräder in der Hausratversicherung berücksichtigen:
Zum Beispiel werden Fahrräder entweder mit ein bis zwei Prozent der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Dabei muss bedacht werden, dass die Anschaffungskosten für Elektroräder oft über die ein bis zwei Prozent der vereinbarten Versicherungssumme in der Hausrat hinaus gehen.
Beispiel: Sie haben eine Hausratversicherung über 50.000 Euro abgeschlossen, bezahlt der Versicherer im Schadensfall maximal 500 bis 1.000 Euro für das gestohlene Elektrorad, auch wenn der Kaufpreis über 6.000 Euro lag.
Oder alle Fahrräder des versicherten Haushalts werden mit einer vereinbarten Höchst-Versicherungssumme innerhalb der Hausratversicherung abgesichert, dann aber nur gegen die Gefahren Feuer/Leitungswasser/Sturm/Hagelschlag und Einbruchdiebstahl.
Der sogenannte „einfache Diebstahl“, also die Entwendung außerhalb von Räumen und Gebäuden, muss separat versichert werden. Üblicherweise wird dann bis zu einer vereinbarten Höchst-Versicherungssumme dieser einfache Diebstahl entschädigt – egal wie viele Fahrräder vorhanden sind. Einige Hausratversicherer haben jedoch sehr hohe Versicherungssummen für Tarife mit einem sogenannten Fahrraddiebstahl-Baustein.
Wird das versicherte Fahrrad also im öffentlichen Raum gestohlen, greift die normale Hausratversicherung nicht.
Im andsafe Magazin erklären wir detailliert, welche Fahrradversicherung Sie bei Fahrraddiebstahl benötigen.