Wir haben keine Mindestanforderungen an das verwendete Fahrradschloss für unseren Fahrrad-Diebstahlschutz, damit Versicherungsschutz besteht. Uns reicht ein handelsübliches Fahrradschloss (wie z. B. Rahmenschloss, Kettenschloss, Kabelschloss, Bügelschloss, etc.).
Wir empfehlen aber, ein möglichst starkes Schloss, wie bspw. Panzerketten- oder Bügelschloss, zum Abschließen zu nutzen, da dünne Ketten- oder Spiralkabelschlösser leicht mit einer Zange durchgeschnitten werden können.
Damit der Versicherungsschutz greift, muss das Fahrrad stets zum Schutz gegen Diebstahl abgeschlossen sein, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird (z. B. für Pausen, Einkäufe). Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrrad in einem Raum abstellen, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellen Sie das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den Sie ausschließlich selbst nutzen, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.
Wird das Fahrradschloss bei einem Diebstahl ebenfalls entwendet, ist es genauso wie weiteres, lose mit dem Fahrrad verbundenes, Zubehör mitversichert, sofern es zum alltäglichen Gebrauch dient.