
Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzen
Kann man die Berufshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, den Versicherungsbeitrag für die Berufshaftpflicht kann man von der Steuer absetzen. Als angestellte:r Arbeitnehmer:in (zum Beispiel als angestellte:r Rechtsanwält:in, Steuerberater:in, Ärzt:in oder Architekt:in) können Sie die Berufshaftpflichtversicherung in den Werbungskosten angeben. Als Unternehmer:in können Sie den Versicherungsbeitrag als Betriebsausgabe steuerlich ansetzen. Grundsätzlich sind alle Versicherungen, die nur berufliche Risiken abdecken, bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Dies betrifft nicht nur die Berufshaftpflichtversicherung, sondern auch alle anderen Versicherungen, die Ihre berufliche Tätigkeiten absichern. Hierunter zählen zum Beispiel eine Unfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Haftpflichtversicherung.


