
Betriebshaftpflicht steuerlich absetzen
Welche beruflichen Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden?
Es gibt einige berufliche Versicherungen, die ohne Schwierigkeiten von der Steuer absetzbar sind und somit Ihre Steuerlast schmälern. Allen voran sind hier die berufliche und die betriebliche Haftpflichtversicherung zu nennen. Unternehmen, Kleinunternehmer:innen, Freiberufler:innen und Selbstständige sichern sich mit diesen Versicherungen gegen finanzielle Risiken und Schäden für ihren Betrieb ab. Die betrieblichen Versicherungsbeiträge können in der Steuererklärung als Betriebsausgaben angegeben werden. Wir zeigen Ihnen die steuerlich absetzbaren beruflichen Versicherungen und geben einige nützliche Tipps.
Im Allgemeinen werden die Kosten für berufliche Versicherungen in den Werbungskosten angegeben – wie es sich bei den einzelnen Versicherungen im Detail verhält, erläutern wir im Folgenden:
Unfallversicherung: Mit der vorgelegten Beitragsrechnung können Sie Ihre berufliche Unfallversicherung anteilig als Werbungskosten und als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Rechtsschutzversicherung: Der berufliche Anteil Ihrer Rechtsschutzversicherung, der entsprechende Risiken abdeckt, kann ohne Weiteres als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung aufgeführt werden. Dieser Teil muss jedoch von Ihrem Versicherungsanbieter bescheinigt werden.
Haftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherungen und Berufshaftpflichtversicherungen sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Damit Sie den privaten Anteil der Haftpflichtversicherung, wenn vorhanden, ebenfalls absetzen können, ist eine Bescheinigung der verschiedenen Anteile des Versicherungsunternehmens nötig. Die private Haftpflichtversicherung wird, anders als die betriebliche Haftpflicht, unter den Sonderausgaben aufgeführt.


