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Betriebshaftpflicht steuerlich absetzen

Versicherungstipps
15. November 2021

Im Leben ist nicht immer alles zu 100 % vorhersehbar – und das muss es auch nicht sein: Dafür gibt es Versicherungen. Sie sind unerlässlich, nicht nur im privaten Raum, sondern insbesondere im betrieblichen Bereich: Sollte einmal etwas Unvorhergesehenes geschehen, schützen Sie Ihre beruflichen Versicherungen vor größerem finanziellen Schaden. Selbstverständlich lassen sich auch die beruflichen Versicherungen mit der richtigen Expertise von der Steuer absetzen. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung noch mehr Geld sparen können, lesen Sie jetzt unseren Artikel!

Welche beruflichen Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden?


Es gibt einige berufliche Versicherungen, die ohne Schwierigkeiten von der Steuer absetzbar sind und somit Ihre Steuerlast schmälern. Allen voran sind hier die berufliche und die betriebliche Haftpflichtversicherung zu nennen. Unternehmen, Kleinunternehmer:innen, Freiberufler:innen und Selbstständige sichern sich mit diesen Versicherungen gegen finanzielle Risiken und Schäden für ihren Betrieb ab. Die betrieblichen Versicherungsbeiträge können in der Steuererklärung als Betriebsausgaben angegeben werden. Wir zeigen Ihnen die steuerlich absetzbaren beruflichen Versicherungen und geben einige nützliche Tipps.

Im Allgemeinen werden die Kosten für berufliche Versicherungen in den Werbungskosten angegeben – wie es sich bei den einzelnen Versicherungen im Detail verhält, erläutern wir im Folgenden:

  • Unfallversicherung: Mit der vorgelegten Beitragsrechnung können Sie Ihre berufliche Unfallversicherung anteilig als Werbungskosten und als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.

  • Rechtsschutzversicherung: Der berufliche Anteil Ihrer Rechtsschutzversicherung, der entsprechende Risiken abdeckt, kann ohne Weiteres als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung aufgeführt werden. Dieser Teil muss jedoch von Ihrem Versicherungsanbieter bescheinigt werden.

  • Haftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherungen und Berufshaftpflichtversicherungen sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Damit Sie den privaten Anteil der Haftpflichtversicherung, wenn vorhanden, ebenfalls absetzen können, ist eine Bescheinigung der verschiedenen Anteile des Versicherungsunternehmens nötig. Die private Haftpflichtversicherung wird, anders als die betriebliche Haftpflicht, unter den Sonderausgaben aufgeführt.

Lässt sich die Betriebshaftpflicht vollständig absetzen?

Ja. Als Unternehmer:in können Sie die betriebliche Haftpflichtversicherung zu 100 % unter den Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Welche Vorteile bringt das Absetzen der Betriebshaftpflicht?


Das Absetzen der Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung bringt zahlreiche steuerliche Vorteile für die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer mit sich. Im Folgenden lernen Sie alles über die Vorteile einer steuerlich abgesetzten Betriebshaftpflichtsteuer.

Welchen Einfluss hat die Betriebshaftpflicht auf die Einkommenssteuer?

Das steuerliche Absetzen der Haftpflichtversicherung kann einen durchaus positiven Einfluss auf Ihre zu entrichtende Einkommenssteuer haben. Die Einkommenssteuer wird stets auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Wer nun also die Betriebshaftpflichtversicherung in seiner Steuererklärung anführt, der erhöht die Betriebsausgaben und reduziert so seinen Gewinn. Dadurch sinkt die zu entrichtende Einkommenssteuer.

Wie wirkt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung auf die Umsatzsteuer aus?

Um den Zusammenhang zwischen der Betriebshaftpflichtversicherung und der Umsatzsteuer zu verstehen, muss die sogenannte Vorsteuer erwähnt werden: Wenn die Leistung eines Unternehmens umsatzsteuerpflichtig ist, wird bei jeder ausgehenden Rechnung eine Umsatzsteuer fällig. Diese wird auf den Preis aufgeschlagen und vom Endkunden bezahlt.

Bei jeder eingehenden Rechnung in den Betrieb gilt es, die Vorsteuer zu entrichten. Wenn Ihr Unternehmen die Umsatzsteuererklärung macht, werden die von Kund:innen bezahlte Umsatzsteuer und die vom Unternehmen gezahlte Vorsteuer gegengerechnet; daraus ergibt sich entweder eine Umsatzsteuer-Zahllast oder ein Vorsteuer-Überhang, also eine Erstattung. Und da das Unternehmen auch für die Betriebshaftpflichtversicherung eine Vorsteuer entrichtet, verringert die Geltendmachung der Vorsteuer der Betriebshaftpflicht die letztendlich zu entrichtende Umsatzsteuer.

Welche Vorteile gibt es bei der Gewerbesteuer?

Sofern Ihr Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist, hat die Betriebshaftpflichtversicherung auch einen positiven Einfluss auf die Gewerbesteuer. Ist der Gewinn Ihres Unternehmens größer als 24.500 Euro, müssen Sie eine Gewerbesteuer zahlen. Indem Sie die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung als Betriebskosten in der Steuererklärung angeben, können Sie den Gesamtgewinn Ihres Unternehmens senken. Das richtige Angeben der Betriebshaftpflichtversicherung wirkt sich somit also senkend auf viele verschiedene Steuern aus.

Wo wird die Betriebshaftpflicht in der Steuererklärung eingetragen?

Die Kosten der Betriebshaftpflicht können von Ihrem Betrieb in der Steuererklärung in den Betriebsausgaben angegeben werden. Auf diese Weise verringert sich die abzuführende Einkommenssteuer sowie die Umsatzsteuer. Neben der Berufshaftpflichtversicherung können auch alle weiteren beruflichen Versicherungen unter Werbungskosten in der Anlage N abgesetzt werden.

Welche Versicherungen können Ihre Arbeitnehmer in der Steuererklärung angeben?


Ihre Arbeitnehmer:innen können verschiedene Versicherungen steuerlich absetzen. Darunter fallen z. B. die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung. Es fallen jedoch nicht alle Versicherungen unter die steuerliche Absetzbarkeit. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können beispielsweise nicht als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Auch Versicherungen wie die Krankenzusatzversicherung oder Pflegezusatzversicherung können in diese Gruppe fallen.

Wollen Sie selbst private Versicherungen in der Steuererklärung angeben, sollten Sie sich informieren, an welcher Stelle das geschehen sollte. Die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung können Sie beispielsweise in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Hier können z. B. auch Beiträge an die gesetzliche oder private Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder an die gesetzliche Rentenversicherung eingetragen werden.

Welche Versicherungen sind im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar?

Neben betrieblichen Versicherungen gibt es eine Reihe von weiteren Versicherungen, die auch Arbeitnehmer:innen steuerlich geltend machen können. Unter den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden die Versicherungen als Sonderausgabe ausgewiesen. Hierzu zählen neben Versicherungen, die Ihre Vorsorgeaufwände absichern (u.a. private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder die Versicherung für die Rente) auch berufs- und ausbildungsbedingte Versicherungen wie eine Risikolebensversicherung oder eine Reise-Krankenversicherung.

Lediglich reine Sachversicherungen wie eine Hausratversicherung, die Inhaltsversicherung oder eine Kfz-Kaskoversicherung können laut Finanzamt nicht von der Steuer abgesetzt werden. Schon gewusst? Kosten für die Kfz-Versicherung können Sie dann von der Steuer absetzen, wenn die betriebliche Nutzung des PKW zwischen 10 und 50 % liegt – dann ist eine anteilige Kostenberücksichtigung möglich. Um diese Kfz-Kosten absetzen zu können, müssen Sie jedoch belegen können, dass das Fahrzeug entsprechend oft für berufliche Zwecke genutzt wird – beispielsweise mithilfe eines Fahrtenbuchs oder eingetragenen Terminen in Ihrem Kalender.

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Lesen Sie für Informationen zum Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht unseren Magazinbeitrag.

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