Kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?
Ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Entstehen die Kosten für die Hundehaftpflicht in privatem Rahmen, können sie in der Steuererklärung unter den Sonderausgaben (genauer: „(sonstige) Vorsorgeaufwendungen“) angegeben werden. Die Versicherung gehört wie die private Haftpflichtversicherung zu den privaten Versicherungen und kann deshalb als Sonderausgabe angegeben werden. Aber Achtung: Hundehalter:innen können die Versicherung nur steuerlich absetzen, wenn sie steuerpflichtig sind. Sie müssen also ein zu versteuerndes Einkommen erzielen. Sollten Sie hingegen Einkommen verdienen, das unterhalb des Freibetrags liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen – können deshalb aber auch nichts absetzen, somit auch nicht die Hundehaftpflicht.
Wo trage ich die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung ein?
Möchten Sie die Haftpflichtversicherung für Ihren Hund steuerlich absetzen, können Sie die Versicherung in der Steuererklärung unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 48 eintragen. Im Bereich der Vorsorgeaufwendungen ist im Übrigen auch Platz für andere Versicherungen wie die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Übrigens: Sonstige Vorsorgeaufwendungen (also auch die Hundehaftpflicht) wirken sich nur dann aus, wenn die Höchstbeträge nicht überschritten werden. Möglicherweise werden die Höchstbeträge allein durch die Basisabsicherung (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) ausgeschöpft – in diesem Fall wirken sich die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherungen) nicht mehr steuerlich aus.
Welche Kosten für meinen Hund kann ich noch von der Steuer absetzen?
Neben den Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung bzw. Tierversicherung können Sie als Hundehalter:in noch weitere Kosten für Ihr Tier absetzen. Darunter fallen zum Beispiel:
Hundesitter:in: Sollten Sie als Hundehalter:in eine:n Hundesitter:in beschäftigen, der im eigenen Zuhause arbeitet, können Sie diese Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ angeben. Achtung: Für das Finanzamt sind hier zwei Nachweise wichtig: die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters sowie der Überweisungsbeleg. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Gassi-Service: Auch der Gassi-Service fällt unter Umständen unter die steuerliche Absetzbarkeit. Hier kommt es darauf an, ob die Kosten zusammen mit anderen Leistungen abgerechnet werden, deren Ausführen im Zuhause des/der Hundehalters/Hundehalterin stattfindet. Ist das der Fall, können Sie die Kosten auch als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer absetzen. Auch hier gilt, dass das Finanzamt verschiedene Nachweise benötigt.
Tierfriseur:in: Bei den Kosten für eine:n Tierfriseur:in verhält es sich ähnlich wie bei jenen für eine:n Hundesitter:in oder einen Gassi-Service: Kommt der/die Friseur:in zu Ihnen nach Hause, um dort Ihrem Tier die Krallen zu pflegen, das Fell zu waschen und zu schneiden, zählt das als „haushaltsnahe Dienstleistung“. Gehen Sie hingegen mit Ihrem Hund zu einem Hundefriseursalon in der Stadt, ist das Absetzen von der Steuer hier nicht möglich.
Gut zu wissen: Bei den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen wirken sich 20 % der Kosten steuerlich aus. Pro Jahr werden maximal 4.000 € anerkannt.
Welche Kosten kann ich nicht steuerlich absetzen?
Neben den oben genannten Kosten für die Hundehaftpflicht oder den/die Tierfriseur:in, die absetzbar sind, gibt es auch Posten, die Sie nicht absetzen können. Dazu gehören:
Anschaffungskosten: Egal, wo Sie Ihren Hund gekauft haben – die Anschaffungskosten können Sie nicht bei der Steuer angeben. Sollten Sie Ihr Tier jedoch aus beruflichen Gründen halten, ist das ausnahmsweise möglich.
Tierarztkosten: Tierarztkosten sind grundsätzlich nicht absetzbar. Egal ob Impfung oder Operation – diese muss der/die Hundehalter:in selbst zahlen. Auch die Krankenversicherung des Tieres ist für Privatpersonen nicht steuerlich absetzbar. Ist der Hund jedoch Teil eines Gewerbes, kann eine Hundekrankenversicherung bei der Steuer mit angegeben werden.
Hundesteuer: Für private Hundebesitzer:innen ist die Hundesteuer nicht absetzbar, er muss sie selbst zahlen. Anders sieht es bei Menschen mit Behinderungen aus: Sie können die Kosten für die Hundesteuer mit angeben, wenn sie nachweisen können, dass der Hund beispielsweise als Blindenhund ausgebildet ist und sie als blinde Person im Alltag unterstützt. Übrigens: Die Höhe der Hundesteuer unterscheidet sich sogar von Gemeinde zu Gemeinde. So ist es möglich, dass die Hundesteuer in einem Ort 1 Euro, woanders aber 1.000 Euro kostet.
Gut zu wissen: Gewerbetreibende, für die der Hund ein Arbeitsmittel darstellt (bspw. ein Wachhund bei einer Sicherheitsfirma) können die Hundesteuer als Betriebsausgabe absetzen. Weitere Posten, die mit angegeben werden können, sind zum Beispiel Kosten für Tierfutter, Hundeausstattung oder Tierarztkosten. Ob Arbeitnehmer:innen die Kosten für den Hund als Werbungskosten gelten, hängt von dem jeweiligen Aufgabenfeld des Hundes ab (Diensthund bei der Polizei vs. gelegentlicher Schulhund).
Ausnahme: Blindenführhunde
Hunde, die als Blindenführhunde oder Begleithunde ausgebildet sind, sind von der Hundesteuer befreit – für sie muss also keine Steuer bezahlt werden. Sollte für diese Hunde dennoch Steuer gezahlt werden, kann diese Aufwendung in der Steuererklärung angegeben werden.
Wofür brauche ich eigentlich eine Hundehaftpflichtversicherung?
Diese Versicherung springt ein, wenn Ihr eigener Hund einen Schaden verursacht – sei es an einer Person, einer Sache oder auch an einem anderen Hund. Als Hundehalter:in haften Sie persönlich für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht, auch, wenn dieser Schaden unverschuldet entstanden ist. Diese Schäden können für Sie ohne eine Haftpflichtversicherung schnell teuer werden; beißt Ihr Hund beispielsweise einen fremden Hund oder eine Person, können die Kosten des Schadens auch schnell Millionen Euro betragen – beispielsweise dann, wenn der Hund einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem mehrere Autos und Personen zu Schaden kommen.
Außerdem fungiert die Hundehaftpflicht zugleich als passive Rechtsschutzversicherung, wenn beispielsweise ein:e andere:r Hundehalter:in von Ihnen unberechtigterweise Schadensersatz verlangt, da der Schaden nicht durch Ihren Hund entstanden ist. Mehr Informationen dazu, was mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt ist, finden Sie in unserem Magazinbeitrag.
Schon gewusst? In den einzelnen Bundesländern gibt es nicht immer die gleichen Regeln bezüglich einer Pflicht für die Versicherung. Eine allgemeine Versicherungspflicht für eine Tierversicherung besteht beispielsweise in Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern gibt es diese Pflicht nur für eingestufte Hunderassen, also für gefährliche Hunde. Hierzu zählen zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg. Für nicht eingestufte Hunde gilt hier keine Pflicht. In wenigen Ländern gibt es dagegen keine Vorschrift, unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen und Antworten auf die häufigen Fragen zur Versicherungspflicht finden Sie in unserem Magazinbeitrag.
Um die für Sie und Ihren Hund die beste Haftpflichtversicherung zu finden, hilft es, verschiedene Tarife zu vergleichen. Beim Vergleich der Tarife sollten Sie besonders auf die Punkte achten, die für Sie und Ihren Hund wichtig sind: Wollen Sie beispielsweise Welpen mit Ihrer Hündin züchten? Solche Fragen sollten Sie auf der Suche nach den besten Tarifen mit passendem Preis-Leistungs-Verhältnis beachten, damit Sie bei Schäden bestens abgesichert sind.
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