
Kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?
Ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Entstehen die Kosten für die Hundehaftpflicht in privatem Rahmen, können sie in der Steuererklärung unter den Sonderausgaben (genauer: „(sonstige) Vorsorgeaufwendungen“) angegeben werden. Die Versicherung gehört wie die private Haftpflichtversicherung zu den privaten Versicherungen und kann deshalb als Sonderausgabe angegeben werden. Aber Achtung: Hundehalter:innen können die Versicherung nur steuerlich absetzen, wenn sie steuerpflichtig sind. Sie müssen also ein zu versteuerndes Einkommen erzielen. Sollten Sie hingegen Einkommen verdienen, das unterhalb des Freibetrags liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen – können deshalb aber auch nichts absetzen, somit auch nicht die Hundehaftpflicht.
Wo trage ich die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung ein?
Möchten Sie die Haftpflichtversicherung für Ihren Hund steuerlich absetzen, können Sie die Versicherung in der Steuererklärung unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 48 eintragen. Im Bereich der Vorsorgeaufwendungen ist im Übrigen auch Platz für andere Versicherungen wie die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Übrigens: Sonstige Vorsorgeaufwendungen (also auch die Hundehaftpflicht) wirken sich nur dann aus, wenn die Höchstbeträge nicht überschritten werden. Möglicherweise werden die Höchstbeträge allein durch die Basisabsicherung (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) ausgeschöpft – in diesem Fall wirken sich die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherungen) nicht mehr steuerlich aus.