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Mann liegt mit einem Kabel umwickelt auf dem Boden

Welche Personenschäden deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Versicherungstipps
03. Juli 2020

Personenschäden passieren schneller als man denkt. Ein vergessenes „frisch gewischt“ Schild oder der Werkzeugkoffer im Flur, schon stolpert jemand oder rutscht aus. Doch welche Personenschäden werden mit der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt? Und wer zahlt dann? Diese und andere Fragen klären wir in diesem Artikel.

Was ist ein Personenschaden?

Ein Personenschaden entsteht, wenn durch Ihr Handeln eine andere Person körperlich Schaden nimmt. Diese Person kann zum Beispiel Ihr Kunde oder ein Angestellter Ihres Kunden sein. Personenschäden beziehen sich immer auf die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen. Dies kann eine Verletzung oder anderweitige Beeinträchtigung der Gesundheit oder aber auch der Tod eines Menschen sein. Durch einen Schaden an einer Person können zudem Folgeschäden entstehen, wie zum Beispiel der Vermögensfolgeschaden (auch unechter Vermögensschaden genannt). Zu diesen Risiken zählen vor allem Verdienstausfall und weitere Ausfallzahlungen.

Um das Thema Personenschaden verständlicher zu machen, finden Sie hier zwei Fallbeispiele:

  • Ihr Trockenbaubetrieb wurde von einem Kunden beauftragt, die Decken seines Büros abzuhängen. Einer Ihrer Mitarbeiter übernimmt diese Aufgabe und ist bei dieser Routineaufgabe unvorsichtig. Eine Deckenplatte fällt nach abgeschlossener Arbeit ab und trifft einen Angestellten des Kunden am Kopf. Er erleidet bei diesem Unfall eine schwere Kopfverletzung, da der Angestellte in Reha muss, werden Transportkosten, Kosten für den Arbeitsausfall und ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 € fällig. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung wäre dieser Schaden versichert.

  • Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und überholen an einer zu engen Stelle einen anderen Fahrradfahrer, der durch Ihr Überholmanöver stürzt. Er bricht sich hierbei beide Arme. Durch diesen Unfall ist die geschädigte Person für 8 Wochen arbeitsunfähig und erleidet einen Verdienstausfall. Zudem fallen durch die Verletzung Rehakosten an. Zusammen mit dem Schmerzensgeld entsteht ein Schaden von 80.000 €. Für diesen Personenschaden ist eine private Haftpflichtversicherung nötig.

Im privaten Rahmen ist ein solcher Schaden durch die private Haftpflichtversicherung oder bei einem Verkehrsunfall durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Wenn der Schaden bei Ausübung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit entsteht, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Und die Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall nicht nur die Kosten des Personenschadens, sondern Sie erhalten auch Absicherungen gegen Sachschäden, Umweltfolgeschäden und unechte Vermögensschäden! Für echte Vermögensschäden benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Ob Sie die Berufshaftpflicht von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier.

Welche Personenschäden werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei allen Personenschäden, die bei Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Hierunter fallen Verletzungen, Schädigungen der Gesundheit und Todesfälle. Auch hier zeigen wir zum einfacheren Verständnis drei Schadensfälle der betrieblichen Haftpflicht:

  • Ein Hausmeisterbetrieb vergisst beim Winterdienst eine kleine Zuwegung zu einem Wohnhaus. Ein Bewohner rutscht dort aus und verletzt sich schwer an der Hüfte. Die Verletzungen durch diesen Unfall sind so schwer, dass der Bewohner mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik transportiert werden muss. Da der Unfall durch den Hausmeisterbetrieb verursacht wurde, muss dieser auch haften. Hier springt die Betriebshaftpflicht ein und zahlt die Bergungs- und Transportkosten, das Schmerzensgeld, den Verdienstausfall und die Rehakosten in Höhe von 742.000 Euro.

  • Ein Elektroinstallationsbetrieb verlegt die Stromleitungen beim Umbau eines Büros. Hierbei lässt ein Mitarbeiter ein Kabel unisoliert. Der Kunde kommt im Vorbeigehen an das Kabel und bekommt einen Stromschlag. Muss für zwei Tage im Krankenhaus behandelt werden und hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Die betriebliche Haftpflicht übernimmt diese Kosten in Höhe von 6.000 Euro.

  • In einem Restaurant serviert der Koch unwissentlich verunreinigten Fisch. Mehrere Gäste erleiden dadurch eine Lebensmittelvergiftung und haben Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro. Auch hier greift die Betriebshaftpflicht und bietet Versicherungsschutz.

Welche Leistungen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Personenschaden?

Im Falle eines Schadensereignisses springt die Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Leistungen ein:

  • Bergungskosten des Geschädigten

  • Beerdigungskosten bei Todesfall

  • Übernahme von Verdienstausfall des Verletzten

  • Rehakosten

  • Schmerzensgeld

  • Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit

  • alle ärztlichen Behandlungskosten

  • Folgekosten durch Invalidität

Eine Betriebshaftpflicht deckt natürlich nicht nur Personenschäden ab, sondern schützt Sie auch bei Sachschäden, Umweltschäden und Vermögensfolgeschäden.

Doch in welchem Fall zahlt die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht?

Im Falle von vorsätzlichem Handeln greifen die Leistungen der Betriebshaftpflicht nicht. Zudem sichert die Versicherung nur bei Schäden an Dritten ab. Unfälle des Versicherungsnehmers sind nicht versichert. Dieses Risiko können Sie mit einer Unfallversicherung absichern.

Welche Deckungssumme ist für Personenschäden nötig?

Die Kosten im Falle eines Personenschadens können schnell sehr hoch werden. Die Folge ist daher oft die Insolvenz Ihres Unternehmens. Daher empfehlen wir für Ihre Betriebshaftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. andsafe bietet drei Versicherungssummen von 3, 5 und 10 Millionen Euro an.

3 Tipps zur richtigen Absicherung von Personenschäden

  • Richtige Deckungssumme wählen

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Betriebshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro hat.

  • Private Haftpflicht mit einschließen

  • Bei andsafe können Sie bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht auch eine private Haftpflichtversicherungen mit abschließen, so genießen Sie in allen Lebenssituationen Absicherung.

  • Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflicht prüfen

  • Bei manchen Versicherungen sind bestimmte Leistungen in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen oder Risiken nicht voll abgedeckt, prüfen Sie daher die Bedingungen. Bei andsafe haben wir übersichtliche Bedingungen, die Sie vor Abschluss einfach einsehen können.

Wie kann ich mein Unternehmen noch absichern?

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie bei Personen- und Sachschäden sowie bei Vermögensfolgeschäden und Umweltschäden versichert.

Um sich gegen echte Vermögensschäden abzusichern, benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht, auch Berufshaftpflicht genannt. Unter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es weitere Informationen.

Schäden an Ihrem Inventar werden durch die Inhaltsversicherung abgesichert. Alle Informationen hierzu sind unter Inhaltsversicherung zu finden.

Unter alle Versicherungen finden Sie einen Überblick aller Versicherungen die von andsafe angeboten werden.

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Lesen Sie für Informationen zum Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht unseren Magazinbeitrag.

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