Was ist ein Personenschaden?
Ein Personenschaden entsteht, wenn durch Ihr Handeln eine andere Person körperlich Schaden nimmt. Diese Person kann zum Beispiel Ihr Kunde oder ein Angestellter Ihres Kunden sein. Personenschäden beziehen sich immer auf die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen. Dies kann eine Verletzung oder anderweitige Beeinträchtigung der Gesundheit oder aber auch der Tod eines Menschen sein. Durch einen Schaden an einer Person können zudem Folgeschäden entstehen, wie zum Beispiel der Vermögensfolgeschaden (auch unechter Vermögensschaden genannt). Zu diesen Risiken zählen vor allem Verdienstausfall und weitere Ausfallzahlungen.
Um das Thema Personenschaden verständlicher zu machen, finden Sie hier zwei Fallbeispiele:
- Ihr Trockenbaubetrieb wurde von einem Kunden beauftragt, die Decken seines Büros abzuhängen. Einer Ihrer Mitarbeiter übernimmt diese Aufgabe und ist bei dieser Routineaufgabe unvorsichtig. Eine Deckenplatte fällt nach abgeschlossener Arbeit ab und trifft einen Angestellten des Kunden am Kopf. Er erleidet bei diesem Unfall eine schwere Kopfverletzung, da der Angestellte in Reha muss, werden Transportkosten, Kosten für den Arbeitsausfall und ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 € fällig. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung wäre dieser Schaden versichert.
- Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und überholen an einer zu engen Stelle einen anderen Fahrradfahrer, der durch Ihr Überholmanöver stürzt. Er bricht sich hierbei beide Arme. Durch diesen Unfall ist die geschädigte Person für 8 Wochen arbeitsunfähig und erleidet einen Verdienstausfall. Zudem fallen durch die Verletzung Rehakosten an. Zusammen mit dem Schmerzensgeld entsteht ein Schaden von 80.000 €. Für diesen Personenschaden ist eine private Haftpflichtversicherung nötig.
Im privaten Rahmen ist ein solcher Schaden durch die private Haftpflichtversicherung oder bei einem Verkehrsunfall durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Wenn der Schaden bei Ausübung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit entsteht, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Und die Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall nicht nur die Kosten des Personenschadens, sondern Sie erhalten auch Absicherungen gegen Sachschäden, Umweltfolgeschäden und unechte Vermögensschäden! Für echte Vermögensschäden benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Ob Sie die Berufshaftpflicht von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier.