Eine Fahrradversicherung bietet in vielen Fällen Schutz. Wichtig ist, dass das Rad eine Rahmennummer hat. Falls das nicht der Fall ist, können Sie Ihr Zweirad auch beispielsweise bei der Polizei oder dem Fachhändler codieren lassen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, was versichert sein kann.
Fahrradtypen
Mit einer Fahrradversicherung können verschiedene Fahrräder versichert werden. Dazu gehören beispielsweise Citybikes, Klappräder, Pedelecs, Mountainbikes, gebrauchte Fahrräder, Tandemfahrräder, Lastenfahrräder, Rennräder, Fahrräder mit Carbon-Rahmen und natürlich auch ganz normale Fahrräder. Auch E-Bikes können in der Versicherung mit eingeschlossen sein. Bei teuren Fahrrädern wie hochwertigen Rennrädern oder E-Bikes kann eine Preis-Obergrenze (z. B. 6.000 €) gesetzt sein – hier sollte man sich entsprechend informieren, ob das eigene Fahrrad in dem Tarif versicherbar ist.
Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Teilediebstahl
Bei einem Fahrraddiebstahl, Einbruchdiebstahl oder beim Diebstahl von Teilen des Fahrrads greift der Diebstahlschutz der Fahrradversicherung. Im Falle eines einfachen Diebstahls erstattet der Versicherer die tatsächlich anfallenden Kosten für ein neues Rad zum Neuwert als Ersatz für Ihr gestohlenes Fahrrad. Die maximale Leistung liegt allerdings bei der vereinbarten Versicherungssumme. Wurden bei dem Diebstahl einzelne Teile des Rads gestohlen, erstattet der Versicherer diese Teile sowie den Arbeitslohn, der zum Einbau der neuen Teile anfällt. Hier bei muss es sich um mit dem Fahrrad verbundene Teile handeln.
Als einfacher Diebstahl werden übrigens Tatbestände bezeichnet, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können.
Weitere Informationen zur Absicherung gegen Fahrraddiebstahl finden Sie in unserem Magazinbeitrag.
Vandalismus
Wurde das Fahrrad durch Vandalismus oder anderweitig beschädigt, erstattet der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten – also die Kosten für die entsprechenden Ersatzteile sowie den Arbeitslohn, der durch die Reparatur anfällt. In diesem Fall müssen für die Kostenerstattung jedoch per Rechnung oder Kaufhändlerbeleg die angefallenen Kosten nachgewiesen werden. Sollte die Reparatur voraussichtlich mehr als 150 € kosten, gelten weitere Regeln: Dann muss vorab ein Kostenvoranschlag beim Versicherer eingereicht werden.
Schäden durch Unfall und Sturz
Auch Schäden durch Unfall oder Sturz können in der Fahrradversicherung abgesichert sein. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten des Rads und ggf. weitere Leistungen.
Fahrrad-Schutzbrief: Versicherungsschutz auf Reisen und im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt meist auch unterwegs im Ausland oder weltweit. Leistungen sind z. B. das Zahlen der anfallenden Kosten für die Rück- oder Weiterfahrt, ein Ersatzfahrrad oder die Übernachtung. Hier gibt es jedoch manchmal Einschränkungen, beispielsweise einen begrenzten Zeitraum oder eine räumliche Einschränkung des Schutzbriefs.
Wichtig für Urlauber:innen ist, ob ein Pick-Up-Service oder Schutzbrief generell mitversichert ist – das kann beispielsweise im Alltag und auf Reisen bei einem Unfall, bei Pannen, beim Pannen- oder Abschleppdienst, der Weiter- oder Rückfahrt mit dem ÖPNV oder bei der Werkstattvermittlung helfen.
Feuchtigkeits- und Elektronikschäden
Handelt es sich bei dem versicherten Rad um ein E-Bike oder Pedelec, können auch Feuchtigkeits- und Elektronikschäden im Schutz enthalten sein. Dieser ist wegen des Akkus und der weiteren Elektronik hilfreich. Es ist allerdings möglich, dass der Versicherer in diesem Falle vorschreiben kann, welcher Händler sich um die Beschädigung kümmert.
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Schäden durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler sind nicht in allen Fahrradversicherungen abgesichert. Beispiele für solche Schäden sind brüchige Schrauben oder fehlerhafte Klebe- oder Schweißverbindungen.
Verschleiß
Auch Schäden durch Verschleiß können im Versicherungsschutz inbegriffen sein. Reißt beispielsweise die Kette des Fahrrads aufgrund von Verschleiß, erstattet der Versicherer die Kosten. Es kommt häufig darauf an, wie der Schaden entstanden ist und wie alt das Fahrrad ist.