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Listenhunde: Bei welchen Rassen was beachten?

Aktuelles, Versicherungstipps
15. Februar 2022

Hunde gehören in Deutschland zu den beliebtesten Haustieren. Hunderte verschiedene Hunderassen gibt es – darunter auch Rassen, die als gefährlich eingestuft wurden. Doch woher kommt diese Einstufung eigentlich? Welche Hunderassen gehören dazu? Und was müssen Sie als Hundehalter:in allgemein und in den verschiedenen Bundesländern besonders beachten? Diese und weitere Fragen klärt unser Magazinbeitrag.

Was sind Kampfhunde oder Listenhunde?

Zu Kampfhunden zählen die Hunderassen, die bereits im 18. und 19. Jahrhundert zu Kampfzwecken gezüchtet wurden. Der Gesetzgeber hat verschiedene Rassen als gefährlich eingestuft, die deshalb als sogenannte Listenhunde gelten. Umgangssprachlich werden diese Hunde oft auch als „Kampfhunde“ oder „gefährliche Hunde“ bezeichnet – hier gibt es aus rechtlicher Sicht jedoch einen Unterschied.

Während sogenannte Kampfhunde bzw. Listenhunde immer einer bestimmten Rasse angehören, bezeichnet der Begriff „gefährliche Hunde“ jene Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden (beispielsweise wenn sie jemanden gebissen haben), egal, welcher Rasse sie angehören. Die Begriffe „Kampfhund“ und „Listenhund“ sind demnach gleichgestellt, „Listenhund“ ist jedoch der rechtliche Begriff. Bei diesen auf der Rasseliste stehenden Hunden wird nicht das Verhalten als gefährlich eingestuft, sondern die Rasse an sich.

Listenhunde werden in manchen Bundesländern in Deutschland in zwei Kategorien unterteilt. Zu Kategorie 1 gehören Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nicht widerlegbar ist (beispielsweise Staffordshire Terrier oder Tosa Inu, unterscheidet sich jedoch pro Bundesland). Unter Kategorie 2 fallen die Rassen, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet, aber nicht widerlegbar ist. Dazu gehören zum Beispiel, je nach Bundesland, Rassen wie Mastino Napoletano oder Fila Brasileiro.

Was ist die Rasseliste?

Der rechtlich korrekte Begriff „Listenhund“ bezieht sich auf die sogenannte Rasseliste. Solche Rasselisten führen die meisten Bundesländer in Deutschland. Aufgelistet sind dort Rassen, die als gefährlich oder aggressiv gelten.

Welche Hunde sind Listenhunde in Deutschland?

Die Einstufung von Hunden als Listenhunde unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Für vier bestimmte Hunderassen gilt in Deutschland jedoch sogar ein Einfuhrverbot aufgrund ihrer Gefährlichkeit: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Dieses Verbot gilt auch für Mischlinge, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstanden sind.Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die in den jeweiligen Bundesländern geltenden Hundegesetze. Weitere Informationen zu den Regeln finden Sie in den Verordnungen der deutschen Bundesländer.

  • Baden-WĂĽrttemberg: In Baden-WĂĽrttemberg steht keine Kampfhund-Rasse in der Kategorie 1. Zur zweiten Gruppe zählen hier unter anderem Pitbull Terrier, MastĂ­n Español, Mastiff, Bordeaux-Dogge und Staffordshire Bullterrier. FĂĽr die Rassen Amercian Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier muss ab einem Alter von 6 Monaten eine Erlaubnis zur Haltung des Tieres inklusive einer BegrĂĽndung der Haltung vorliegen.

  • Bayern: Auch in Bayern wird zwischen zwei Kategorien unterschieden. Zur Kategorie 1 gehören hier Pit Bull, Bandog, Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier, Staf­fordshire Bull­ter­rier und Tosa Inu. Zur Kategorie 2 gehören unter anderem Hunderassen wie Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Cane Corso, Bullterrier und Dogo Canario. Hundehalter von Tieren der Kategorie 1 mĂĽssen ein berechtigtes Interesse an der Haltung dieser Hunderasse nachweisen. FĂĽr Hunderassen der Kategorie 2 kann nach einem bestandenen Wesenstest ein Negativzeugnis ausgestellt werden.

  • Berlin: Hier gibt es keine Gruppen. Die in Berlin geltende Rasseliste wurde zu 2019 deutlich verkĂĽrzt. Auf der Liste stehen noch drei Hunderassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier. Hier gibt es also weniger Listenhunde, die Hundehalter:innen mĂĽssen jedoch verschiedene Grundvoraussetzungen erfĂĽllen: Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, FĂĽhrungszeugnis und Wesenstest sind Pflicht. FĂĽr die sogenannten gefährlichen Hunde gilt trotz Wesenstest eine Maulkorbpflicht. FĂĽr die Leinenpflicht kann eine Ausnahmeerlaubnis beantragt werden.

  • Brandenburg: FĂĽr die in diesem Bundesland unter Kategorie 1 stehenden Listenhunde (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu) besteht ein Haltungs- und Zuchtverbot. In der zweiten Kategorie der Rasseliste sind Hunderassen wie Argentinische Dogge, Mastino Napoletano, Dobermann oder Rottweiler zu finden. FĂĽr diese Kampfhunde muss der/die Hundehalter:in eine Erlaubnis besitzen, sonst dĂĽrfen sie nicht gehalten werden.

  • Bremen: Hier gibt es keine Einstufung der Listenhunde in Kategorien. Die Haltung der Hunderassen Pitbull Terrier, Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier ist Personen per Gesetz verboten. Eine Ausnahme fĂĽr dieses Gesetz besteht, wenn die Hunde als Fundtiere oder aus einem Tierheim in Bremen adoptiert werden. Vorschrift hierfĂĽr ist jedoch eine besondere Genehmigung sowie das Einhalten von Maulkorb- und Leinenpflicht.

  • Hamburg: In Hamburg gehören die gleichen Listenhunde zur ersten Kategorie wie in Brandenburg – lediglich der Tosa Inu gehört hier neben u.a. dem Bullmanstiff, dem Kaukasischen Owtscharka (russischer Hirtenhund) und dem Rottweiler der zweiten Kategorie an. FĂĽr die Kampfhunde aus Kategorie 1 ist eine Halteerlaubnis notwendig, es gelten Maulkorb- und Leinenpflicht. FĂĽr die anderen Hunde aus der zweiten Kategorie können Hundehalter:innen mithilfe eines Wesenstests ein Negativzeugnis erhalten.

  • Hessen: Eine Einstufung der Kampfhunde in Kategorien gibt es nicht, bei Hunderassen wie American Bulldog, Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier oder dem Rottweiler wird jedoch eine Gefährlichkeit vermutet. Die Haltung von diesen als gefährlich eingestuften Hunden ist nur mit Erlaubnis möglich. Sachkundenachweis und Wesenstest sind nötig und es besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Listenhunde dĂĽrfen nur von Personen ĂĽber 18 Jahren einzeln gefĂĽhrt werden.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Hier mĂĽssen Halter von Kampfhunden nicht auf eine Einstufung in Kategorien achten – verschiedene Hunderassen, zum Beispiel American Pit Bull Terrier oder Staffordshire Bullterrier, gelten jedoch als widerlegbar gefährlich. In Mecklenburg-Vorpommern sind fĂĽr diese Rassen eine Halteerlaubnis oder ein Negativzeugnis notwendig, es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht und gefährliche Hunde dĂĽrfen nur einzeln gefĂĽhrt werden.

  • Niedersachsen: Eine Rasseliste gibt es nicht, das Land vermutet bei keiner Hunderasse grundsätzlich eine besondere Gefährlichkeit.

  • Nordrhein-Westfalen: Die Rasseliste ist in zwei Kategorien geteilt – fĂĽr alle Kampfhunde, die auf dieser Liste stehen, ist eine Erlaubnis der örtlichen Behörden notwendig. Bei Hunden der zweiten Kategorie ist diese Erlaubnis einfacher zu erlangen. Zur ersten Kategorie gehören in Nordrhein-Westfalen beispielsweise der Pitbull Terrier und Bullterrier, zur zweiten Fila Brasiliero, Rottweiler oder Tosa Inu.

  • Rheinland-Pfalz: Listenhunde sind hier nicht unterteilt, Rassen wie Staffordshire Terrier gelten als gefährliche Hunde, fĂĽr deren Haltung eine Erlaubnis und ein begrĂĽndetes Interesse an der Haltung Vorschrift sind.

  • Saarland: Eine Unterteilung der Rassen gibt es im Saarland nicht, unter anderem American Pitbull Terrier sind jedoch erlaubnispflichtig.

  • Sachsen: Hunderassen wie Bullterrier gelten generell als gefährliche Hunde; fĂĽr sie gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

  • Sachsen-Anhalt: Hunderassen wie Pit Bull Terrier werden als generell gefährlich eingestuft. FĂĽr diese gefährlichen Hunde ist ein Wesenstest Pflicht. Ist der Test bestanden, ist die Gefährlichkeit widerlegt, bei Nichtbestehen benötigt der/die Halter:in in Sachsen-Anhalt eine Erlaubnis. Hundehalter mĂĽssen die Leinen- und Maulkorbpflicht beachten.

  • Schleswig-Holstein: Eine Rasseliste gibt es seit 2016 nicht mehr. DafĂĽr gelten fĂĽr alle Halter:innen in Schleswig-Holstein strengere Haltungsanforderungen. Dazu zählen eine Versicherungs- und eine Kennzeichnungspflicht (Transponderchip).

  • ThĂĽringen: Seit 2018 gibt es keine Rasseliste mehr.

Worauf muss ich beim Halten eines Listenhundes achten?

Die Gesetze zum Halten eines Listenhundes hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Wollen Sie sich einen Listenhund anschaffen, sollten Sie sich vorab gut informieren – nicht nur darüber, welche Rassen wo erlaubt sind, sondern auch, welche Vorgaben Sie als Halter:in erfüllen müssen. Dazu zählen

  • Volljährigkeit

  • Sachkundenachweis

  • Vorlage eines polizeilichen FĂĽhrungszeugnisses

  • eingezäuntes GrundstĂĽck

  • Hundehaftpflicht

  • Melden der Chipnummer

Außerdem müssen Sie die jeweiligen Gesetze zum Leinenzwang und zur Maulkorbpflicht beachten sowie die Kastrations- und Sterilisationspflicht. Zudem muss Ihr Hund einen sogenannten Wesenstest ablegen.

Möchten Sie sich einen Listenhund anschaffen, sollten Sie verschiedene Punkte beachten. Schon mit dem Kauf eines Hundes mit weniger aggressivem Verhalten übernehmen Sie eine große Verantworten für ihn und die Menschen um Sie herum. Bei einem Kampfhund kommen noch weitere Auflagen hinzu, die Sie im Hundegesetz Ihres Bundeslandes finden.

Oft müssen Sie mit einem Maulkorb und einer Leine führen. Sie als Halter:in sind dafür verantwortlich, dass kein Mensch durch Ihren Hund gefährdet (z. B. gebissen) wird, indem Sie ihn sicher führen. Rechnen Sie für das Halten, die Tests und weitere Aufwände mehr Zeit ein, als Sie es bei einem nicht gefährlichen Hund tun würden. Beachten Sie außerdem, dass auch mehr Geld nötig sein wird (z. B. für Prüfbescheinigungen oder eine höhere Hundesteuer). Bei der Urlaubsplanung (auch wenn Sie in andere Bundesländer reisen) sollten Sie aufpassen, denn mit einem Listenhund können Sie nicht überall hin reisen oder aber Sie müssen eventuell besondere Auflagen beachten.

Sollten Sie feststellen, dass Sie sich übernommen haben, finden Sie nur schwer einen neuen Besitzer oder eine neue Besitzerin und der Kampfhund verbringt dann unter Umständen längere Zeit in einem Tierheim. Sie sollten vorab also gut überlegen, ob Sie einen Kampfhund zu sich nehmen.

Was ist ein Wesenstest?

Mithilfe eines Wesenstests kann man herausfinden, wie sich das Tier verhält und ob eine Gefahr von ihm ausgeht. Zum einen untersuchen ausgebildete Sachverständige das allgemeine Verhalten des Hundes, zum anderen prüfen sie auch das Verhalten in stressigen Situationen.

ĂśberprĂĽft wird:

  • Gehorsam (das AusfĂĽhren bestimmter Kommandos)

  • Kontakt des Tiers zur Umwelt (hupende Autos, weinende Babys)

  • Kontakt des Tiers zum Menschen (Jogger)

  • Kontakt des Hundes zu anderen Tieren / anderen Hunden

Listenhunde werden generell aufgrund der Hunderasse als gefährlich eingestuft. Zeigen sich beim Test dieser Tiere Anzeichen für die angenommene rassespezifische gesteigerte Aggressivität, müssen Halter:innen diese Tests alle zwei Jahre mit ihrem Hund wiederholen. Welche Hunde genau einen Test ablegen müssen, unterscheidet sich je nach Bundesland. Experten empfehlen, den Test ab einem Alter von 15 Monaten durchzuführen.

Je nach Wohnort können Sie sich für die Durchführung eines Wesenstests an das Ordnungsamt, das Veterinäramt oder an einen Tierarzt wenden.

Wie kann ich einen Listenhund versichern?

In den meisten Bundesländern Deutschlands besteht eine Versicherungspflicht – teilweise für alle Rassen, teilweise nur für Listenhunde. Lediglich in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern müssen Listenhunde nicht versichert sein, in Ländern wie Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen hingegen schon. Weitere Informationen dazu, was mit einer Hundehaftpflicht versichert ist, erfahren Sie in unserem Magazin.

Da Listenhunde ein „erhöhtes Risiko“ darstellen, ist meist eine spezielle Haftpflichtversicherung für sie nötig. Aufgrund dieses hohen Risikos bieten neben uns auch viele weitere Versicherungsanbieter keine Versicherung für Listenhunde. Manche Anbieter versichern zwar Listenhunde, decken aber nicht alle Schäden ab. Daher empfehlen wir Ihnen, mithilfe eines Vergleichsportals nach einer für Sie und Ihren Vierbeiner passenden Versicherung zu suchen, die Sie im Schadensfall gut unterstützt. Viele Bundesländer legen übrigens auch eine Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden in der Hundehaftpflicht fest.
Ob Sie Ihre Hundehaftpflicht dann von der Steuer absetzen können, erfahren Sie in unserem Magazin.