Wann zahlt die Versicherung?
Wann die Versicherung zahlt, richtet sich nach mehreren Kriterien: Zum einen muss der Schaden natürlich vom Versicherungsvertrag abgedeckt werden. Zum anderen muss geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer durch eigenes Verschulden mitverantwortlich ist und mindestens einen Teil selbst zahlen muss. Je nach Art der Versicherung können die Kriterien hierfür aber unterschiedlich sein.
Betriebshaftpflichtversicherung
Für die Betriebshaftpflichtversicherung spielt das Thema Fahrlässigkeit nur bedingt eine Rolle. Denn fahrlässiges Handeln ist hier sozusagen die Voraussetzung: Ein Unternehmer kann schließlich nur dann Schäden verursachen, wenn er einen Fehler macht – also fahrlässig handelt. Die Versicherung schließt lediglich Schäden aus, die mit Vorsatz verursacht wurden.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Pflichtverletzungen, die im operativen Geschäftsablauf zu Vermögensschäden führen, sind ebenfalls Fehler oder Versehen und somit fahrlässige Handlungen. Daher greift auch die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bereits im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
Inhaltsversicherung
Kommt es zu einem Schaden innerhalb der beweglichen Sachen eines Unternehmens, so hilft eine Inhaltsversicherung. Dabei kann es sich etwa um Waren, Maschinen, Materialien oder technische Geräte handeln, die beispielsweise durch einen Einbruchdiebstahl, ein Feuer oder ein Unwetter beschädigt wurden. Hierbei werden einfache fahrlässige Handlungen von der Versicherung vollständig abgedeckt. Und auch bei grober Fahrlässigkeit findet bei Schäden in Höhe von bis zu 50.000 Euro keine Leistungskürzung statt.
Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung zahlt grundsätzlich auch bei Fahrlässigkeit. Der Geschädigte hat gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers einen sog. Direktanspruch. Da die Schäden im Verkehrsbereich sehr hoch sein können, möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Das große Aber: Wurde der Schaden durch grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt, können Sie als Versicherungsnehmer im Nachgang von Ihrer Kfz-Versicherung in Regress genommen werden. Sie tragen quasi eine Mitschuld und werden an den Kosten teils sehr hoch beteiligt.